Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des städtischen Freibades Oberviechtach der Stadt Oberviechtach (Freibadgebührensatzung)

1. Der Stadtrat der Stadt Oberviechtach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2022 die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des städtischen Freibades Oberviechtach (Freibadgebührensatzung) beschlossen.

2. Die Satzung tritt am 01. Juni 2025 in Kraft.

3. Die Satzung kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Oberviechtach, Zi.-Nr. 04, Nabburger Str. 2, 92526 Oberviechtach eingesehen werden.
Bekanntmachung

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des städtischen Freibades Oberviechtach der Stadt Oberviechtach (Freibadbenutzungssatzung)

1. Der Stadtrat der Stadt Oberviechtach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2022 die Aufhebung der Satzung über die Benutzung des städtischen Freibades Oberviechtach (Freibadbenutzungssatzung) beschlossen.

2. Die Satzung tritt am 01. Juni 2025 in Kraft.

3. Die Satzung kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Oberviechtach, Zi.-Nr. 04, Nabburger Str. 2, 92526 Oberviechtach eingesehen werden.