Für die vom Stadtrat festgestellte 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oberviechtach trat nach Mitteilung des Landratsamtes Schwandorf zum 01.08.2025 die Genehmigungsfiktion ein. Die Erteilung der Genehmigung wurde bekanntgemacht, wodurch die 20. Flächennutzungsplanänderung inzwischen wirksam wurde. Wesentlicher Inhalt ist die Darstellung von gewerblichen Bauflächen im Anschluss an das bereits bestehende Gewerbe- und Industriegebiet an der Ostmarkstraße. Jedermann kann die 20. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung im Internet unter www.oberviechtach.de (Rathaus/Bekanntmachungen) oder im Rathaus (Nabburger Str. 2, 92526 Oberviechtach, Zimmer 08) während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.