Wir haben seit Jahren beständig knapp über 800 Mitglieder und sind damit die größte Interessensvertretung in der Region für Eigentümer von Immobilien, so Michael Schüll, der 1. Vorsitzende von Haus und Grund Amberg und Umgebung e.V. bei der Jahreshauptversammlung in der „Alten Kaserne“. Schüll wies auch darauf hin, daß beim Ableben eines Vereinsmitglieds die Mitgliedschaft endet und daß der neue Eigentümer sich darum kümmern sollte, selbst Mitglied bei Haus und Grund zu werden. „Die kostenlose Rechtsberatung, die Haus und Grund ihren Mitgliedern anbiete, greife nur, wenn die Beratung durch einen unserer Vertragsanwälte Bezug zu Immobilien des Ratsuchenden habe“. Wer sich als Mieter ein Balkonkraftwerk installieren will, habe neuerdings drauf einen gesetzlichen Anspruch, der aber wegen eines hohen Schadensrisikos auch Grenzen habe. Dies könne zur Verweigerung der Zustimmung des Vermieters oder gar zu einem Rückbau des Balkonkraftwerks führen. Sollte sich das Mietobjekt in einer Eigentumswohnanlage befinden, sei auch eine positive Zusage der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Werde ohne diese Zustimmungen ein Balkonkraftwerk errichtet, so der Vorsitzende, könnte der Rückbau gefordert werden. Der Koalitionsvertrag der neuen Regierungsparteien sehe eine Mietrechtsreform vor. Eventuell könnte der Katalog der umlagefähigen Kosten erweitert werden, auch sollten künftig die Sanierungskosten ererbter Immobilien leichter steuerlich geltend gemacht werden. Auch das ordentliche Kündigungsrecht des Vermieters bei Zahlungsverzug des Mieters werde wahrscheinlich im Hinblick auf die Schonristzahlung überarbeitet. Zur Kassenlage von Haus und Grund Amberg meinte die Schatzmeisterin Angelika Biehler, „daß wir vergangenes Jahr einen Gewinn von knapp über 6000 Euro erwirtschaftet haben“.
Wie versichere ich meine PV-Anlage oder meine Wärmepumpe, dazu meinte Wolfgang Geppert, der Direktionsbeauftragte der Hausbesitzer-Versicherung, daß man grundsätzlich bestehende Altverträge gemeinsam mit der Versicherung dahingehend überprüfen sollte, was sei versichert oder wo müsse nachgebessert werden. Zu berücksichtigen sei, ob PV-Anlage oder Wärmepumpe sich im Eigentum des Hauseigentümers oder des Mieters befinde. Gehöre die Anlage dem Haus- oder Wohnungseigentümer, greife im Schadensfall die Wohngebäudeversicherung, ansonsten sei eine gesonderte Elektronikvericherung dringend notwendig. Geppert wies darauf hin, daß nicht alle Versicherer die gleichen Vertragsbedingungen anbieten, daher sein Rat „genau prüfen, was versichert ist und gegebenenfalls nachversichern“. Ein Balkonkraftwerk des Mieters könne in dessen Hausratversicherung eingeschlossen sein, Schäden anderer, die durch das Balkonkraftwerk des Mieters verursacht werden, müsse der Mieter über seine Privathaftpflichtversicherung abdecken. Der neue Koalitionsvertrag beinhalte auch Neuregelungen zur Elementarversicherung. Da überhaupt nur knapp 50 % der bundesdeutschen Immobilien elementarversichert sind, so Geppert, plane die Koalition eine Pflicht zur Elementarversicherung, aber keine Pflichtversicherung. Dabei seien Jahresbeiträge je nach Gefahrenzone zwischen knapp über 100 Euro bis zu 1600 Euro in der Diskussion. Abschließend sein dringender Rat, alle Verträge zur Wohngebäude- und Hausratversicherung prüfen, welche eventuellen Schäden eingeschlossen sind.