Das Fundbüro der Stadt Amberg lädt am Samstag, den 24. Mai 2025 zur Versteigerung von nicht abgeholten Fundsachen ein. Interessierte können die zu versteigernden Fundsachen an diesem Tag ab 8:30 Uhr im Innenhof Hallplatzes vorab besichtigen. Die eigentliche Versteigerung beginnt anschließend um 9:00 Uhr (Innenhof, Hallplatz 4, 92224 Amberg). Diese Versteigerung umfasst abermals eine breite Palette an Gegenständen. Dazu gehören unter anderem Fahrräder, Rollatoren, E-Scooter, Taschen, Basketballständer sowie diverse Kleidungsstücke oder Modeschmuck. Diese Dinge wurden von ihren rechtmäßigen Besitzern innerhalb der gesetzlichen Frist nicht abgeholt und die Finder haben auf ihren Eigentumserwerb verzichtet. Diese Berechtigten, seien es die Verlierer oder Finder, haben noch bis zum 23. Mai 2025, 12:00 Uhr, die Möglichkeit, ihre Ansprüche in der Stabstelle Zentrale Dienste (Bürgerinfo / Marktplatz 11 / 92224 Amberg) geltend zu machen. Diese Fundsachen werden in ihrem aktuellen Zustand veräußert. Eine Haftung oder Garantieleistung ist ausgeschlossen. Ein Umtausch ist ebenfalls nicht möglich. Es gilt dabei der Grundsatz: „Gekauft wie gesehen.” Jede Fundsache verfügt über eine eindeutige Registrierungsnummer, die vor der Versteigerung aufgerufen wird. Potenzielle Bieterinnen und Bieter bzw. Käuferinnen und Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt und geschäftstüchtig im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs sein. Zudem können Gebote nur auf volle Eurobeträge abgegeben werden. Der Erteilung des Zuschlags geht ein dreimaliger Aufruf des Meistgebots voraus. Mit Erteilung dieses Zuschlags geht Besitz und Gefahr des jeweiligen Gegenstands unmittelbar auf den Bieter über. Interessenten werden obendrein dazu angehalten, die Gegenstände vor der Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr auf mögliche verkehrstechnische Mängel zu überprüfen. Alle Fundsachen werden ausschließlich gegen Barzahlung ausgehändigt. Als Zahlungsmittel vor Ort werden lediglich Euro akzeptiert. Außerdem müssen die erworbenen Gegenstände nach Abschluss der Versteigerung sofort vom Veranstaltungsort entfernt werden. Eine Lagerung ist ausgeschlossen.